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AGB

Kaffeekontor Nordlicht

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Wartungen, Reparaturen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Kaffeekontor Nordlicht gegenüber Unternehmern, Gewerbetreibenden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Leistungen

Kaffeekontor Nordlicht erbringt Dienstleistungen im Bereich Wartung, Reparatur, Instandsetzung, Wasseraufbereitung sowie technischer Service für Kaffeemaschinen und verwandte Geräte.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbarten Preise.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind entweder innerhalb von 7 Tagen mit 3% Skonto oder

30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Ersatzteile und Material

Ersatzteile, Verschleißteile, Wasserfilter, Baugruppen und sonstige Materialien werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Termine und Ausführung

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Aufgrund von Verkehrsaufkommen, Ersatzteilverfügbarkeit oder unvorhersehbaren Ereignissen können Terminverschiebungen erforderlich werden.

Schadensersatzansprüche aufgrund von Terminverschiebungen sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Gewährleistung

Auf durchgeführte Reparaturen und eingebaute Ersatzteile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Bedienung, fehlender Wasseraufbereitung, eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen durch Dritte.

Haftung

Kaffeekontor Nordlicht haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kaffeekontor Nordlicht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ersatzteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kaffeekontor Nordlicht.

Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Kaffeekontor Nordlicht.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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